Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Dachdeckerrei Rau, Mandy Rau, Dampfmühlenweg 8, 47799 Krefeld (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über dachdeckerische und spenglerische Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
3. Leistungsumfang
Umfang und Beschaffenheit der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots. Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen der Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Für handwerkliche Leistungen gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen DIN-Normen und Fachregeln des Dachdeckerhandwerks.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
5. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen und -termine werden nach bestem Wissen angegeben. Witterungsbedingte Verzögerungen (z. B. Regen, Sturm, Frost) verlängern vereinbarte Fristen angemessen und begründen keine Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten Zugang zur Baustelle, Wasser- und Stromanschluss sowie Lagerflächen zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7. Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen 4 Jahre, für andere Werke 3 Jahre, beginnend mit der Abnahme. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich zu rügen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks werden.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Krefeld. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.